ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG im geschäftlichen Verkehr mit  Unternehmen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform im Sinne von § 14 BGB, wenn der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Insbesondere abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit einbezogen, als die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG gelten auch für künftige Angebote, Verträge und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden sollten wie auch für den Fall, daß in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Aufträge vorbehaltlos ausführt werden.

§ 2 Angebot und Annahme

  1. Die Angebote der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Mit einer Auftragserteilung gibt der Auftraggeber seinerseits ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB ab. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zustande, soweit nicht beide Parteien eine entsprechende gemeinsame Erklärung in Schriftform abgeben.
  3. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt, zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Leistungspflichten Dritte einsetzen.
  4. Eine Übertragung  von Rechten  aus dem Vertrag oder des Vertrages selbst auf Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG.

§ 3 Beauftragung durch Werbeagenturen und Werbevermittler, Sicherungsabtretung

  1. Im Falle der Einschaltung von Werbeagenturen und Werbevermittler haben diese den Werbetreibenden, für den sie tätig werden, zweifelsfrei unter Angabe der genauen Firmierung wie auch Anschrift ihres Kunden zu benennen und das zu bewerbende Produkt oder die Produktgruppe zu bezeichnen.
  2. Werbeagenturen und Werbevermittler haben jederzeit auf Verlangen der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG durch Vorlage entsprechender Urkunden nachzuweisen, daß sie entsprechend durch ihren Kunden beauftragt wurden.
  3. Ein nachträglicher Austausch des benannten Kunden gegen eine anderen oder eine Änderung des beworbenen Produktes oder der Produktgruppe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG.
  4. Ist der Auftraggeber eine Werbeagentur oder Werbevermittler, tritt er sicherheitshalber an die  LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG die ihm aus dem Agentur- oder Vermittlungsauftrag gegen seinen Kunden zustehenden erstrangigen Teil seiner eigenen Entgeltansprüche in dem Umfang, in dem der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ein Entgeltanspruch erwachsen wird, ab. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an.
  5. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, die Forderungen gegen seinen Kunden einzuziehen, sofern sichergestellt ist, dass der von der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG gegenwärtig oder im Rahmen der Vertragslaufzeit zu beanspruchende Entgeltanspruch ordnungsgemäß tag- und betragsgenau an die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG bezahlt wird.
  6. Ist eine Bezahlung der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG nicht mehr sichergestellt, ist die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG berechtigt, den Kunden schriftlich zu informieren und die erfolgte Abtretung an LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG offenzulegen und die Zahlung aufgrund der Abtretung direkt an sich verlangen kann.
  7. Die Offenlegung ist durch die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zulässig, wenn der Auftraggeber entweder bereits in Verzug geraten ist oder sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtert haben. Als  Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung gelten neben der Zahlungseinstellung, eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erteilte Auskunft einer Bank, Auskunftei, eines mit  dem Auftraggeber in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder ähnliches.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers durch Beistellung der Daten

  1. Es ist Sache des Auftraggebers die Daten für die Ausstrahlung in einem geeigneten Datenformat der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG spätestens drei Werktage vor der geplanten Erstausstrahlung zur Verfügung zu stellen. Das Risiko der der unvollständigen Übermittlung oder Beschädigung der Daten während der Übermittlung an die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG trägt der Auftraggeber.
  2. Kann die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil erforderliche Daten oder sonstige Zuarbeiten nicht oder verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format beigestellt worden sind, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, wobei sich LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ersparte Aufwendungen anrechnen lässt. Diese werden, vorbehaltlich eines jeder Partei möglichen anderen höheren oder niederen Nachweises, mit 25 % des vereinbarten Preises pauschaliert. Stellt der Auftraggeber die Werbemittel jedoch noch vor Ablauf der vereinbarten Werbekampagne zur Verfügung, wird sich LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG um deren Schaltung, ggf. für einen verkürzten Zeitraum, bemühen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Auftraggebers besteht.  Im Falle der Durchführung ist der Auftraggeber LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zur Zahlung des durch die verspätete  oder nicht formatgemäße Beistellung entstandenen Sonderaufwandes verpflichtet. Lehnt der Auftraggeber die Durchführung gegen Zahlung des Sonderaufwandes ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  3. Soweit die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG im Einzelfall die der eine Schaltung von elektronischer Werbung zugrundeliegende Werbeidee mitentwickelt  und/oder die computergrafische Umsetzungen vorgenommen hat, so handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke außerhalb der Werbeschaltung über die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG hinaus nicht berechtigt.

§ 5 Inhalt der Werbesendung

  1. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG kann verlangen, dass die Werbeinhalte sieben Werktage vor der vereinbarten Werbeschaltung vorzulegen sind. LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbeinhalte vor der Schaltung auf die Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen zu überprüfen. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt, Material ganz oder teilweise  wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zur Ausstrahlung abzulehnen oder bereits gestartete Werbeausstrahlungen vorübergehend oder endgültig zu stoppen.  Solche Gründe sind insbesondere gegeben, wenn
    1. die Werbeinhalte gegen Gesetze, vertragliche oder behördliche Auflagen oder gerichtliche Anordnungen verstoßen oder
    2. ihre Veröffentlichung LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Veröffentlichung insbesondere dann,  wenn die Werbeinhalte fremdenfeindlich, gewaltverherrlichend, menschenverachtend, extremistisch oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, oder die Gefahr der Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht.
  2. Soweit die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG gegen die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbeinhalte keine Einwände erhebt, stellt dies keine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbeinhalte dar. Etwaige Bestätigungen der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG beziehen sich ausschließlich auf die Einhaltung von technischen Parametern für die Ausstrahlung.

§ 6 Platzierung und Leistungsnachweis

  1. Soweit nicht die Schaltung auf bestimmten örtlich bezeichneten Werbeanlagen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde, hat der Auftraggeber keinen rechtlichen Anspruch, sich bestimmte Werbeträger an bestimmten Standorten  auszusuchen (Platzierungswunsch),
  2. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird weder innerhalb des gesamten Werbenetzes noch in Bezug auf einen einzelnen Standort zugesichert. Der Auftraggeber hat insbesondere auch keinen Anspruch auf die Schaltung oder Nicht-Schaltung neben oder im Zusammenhang mit etwaigen redaktionellen Inhalten.
  3. Das Werbematerial wird ohne Ton angezeigt oder wiedergegeben.
  4. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten auf eine EDV – Anlage eines Dienstleisters überspielen, der die Werbung auf die Werbeanlage unter Verwendung von Fest-, Datenleitung-, oder Mobilfunknetzen überträgt und die Ausstrahlung veranlaßt. Der Dienstleister stellt auf Verlangen vor der erstmaligen Ausstrahlung gegen gesonderte Berechnung ein Einzelprotokoll zur Verfügung aus der sich die jeweiligen Ausstrahlungszeiten ergeben. Soweit der Auftraggeber keinen entsprechenden gesonderten Auftrag erteilt, gilt das entsprechende Sammelprotokoll der jeweiligen Anlagen als Nachweis der von der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG erbrachten Leistung.

§ 7 Preise und Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich im gewerblichen Verkehr zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise in den Mediadaten von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG sind freibleibend.
  2. Schaltet ein Auftraggeber erstmals oder das erste Mal seit drei Jahren  wieder bei LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG eine Werbekampagne (Neukunde), so gilt in Ermangelung anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Abreden als vereinbart, dass der Auftraggeber stets die Vergütung für den gesamten Vertragszeitraum rechtzeitig vollständig an LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zu zahlen hat, bevor die Werbeschaltung durchgeführt wird.
  3. Soweit durch den Auftraggeber keine Vorauszahlung für den gesamten Vertragszeitraum zu leisten ist und der Auftraggeber keine SEPA Lastschriftmandat erteilt, sind die monatlichen Sendepreise sieben Tage vor dem Ersten eines Monats im Voraus, beginnend mit  dem Monat der ersten Werbeschaltung nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung des Geldbetrages, sondern der Eingang bei der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG.
  4. Sofern fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht bei der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG eingehen, ist diese nicht zur Ausstrahlung der Werbung verpflichtet. Einen Anspruch auf Nachholung der versäumten Ausstrahlungen hat der Auftraggeber nicht, er bleibt jedoch zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes für die versäumten Ausstrahlungen verpflichtet.
  5. Sofern von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG auf einen Rechnungsbetrag auf Grund ausdrücklicher gesonderter schriftlicher Vereinbarung Skonto gewährt wird, so gilt dies nicht für solche Beträge, die sich nicht auf die Medialeistung beziehen, sondern zusätzlich im Rahmen  einer Werbekampagne entstehen können, insbesondere auch Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Daten zur Vorbereitung der Verbreitung. Diese Beträge sind ohne Abzug von Skonto zahlbar. Im Übrigen sind Skontoabzüge selbst im Falle der Vereinbarung nur zulässig, wenn der jeweils fällige Gesamtbetrag bei der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG rechtzeitig eingeht.
  6. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, werden Zahlungen des Auftraggebers außer im Falle einer ausdrücklichen anderweitigen Tilgungsbestimmung durch den Auftraggeber zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
  7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG über den vollen Betrag verfügen kann. Schecks  werden nur zahlungshalber angenommen, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht. Die Zahlung gilt dabei erst mit dem Tage der Bezahlung oder Einlösung bzw. endgültigen Gutschrift als erfolgt. Sämtliche bei dem Einzug entstehenden Spesen oder Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  8. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten in Verzug oder werden LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die objektive und wesentliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers begründen und durch welche die Zahlungsansprüche von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG gefährdet werden könnten,  kann LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG die Durchführung oder Fortsetzung der Werbekampagne von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Begründete Zweifel liegen insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 10 Tage in Verzug ist oder eine wiederholte Zahlungsstockung von mehr als 3 Werktagen erfolgte.
  9. Wird der Aufforderung von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen einer von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zu setzenden, angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.
  10. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur  zu,  wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur  Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur  insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu.

§ 8 Kündigungs- und Rücktrittsrecht der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG

  1. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt ohne Entschädigungsanspruch des Auftraggebers schriftlich vom Vertrag zurückzutreten,  wenn die Werbung während der Vertragslaufzeit ganz oder teilweise von den zuständigen Aufsichtsbehörden oder auf Grund gerichtlicher Entscheidung untersagt wird. Eine Rechtskraft der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung ist nicht erforderlich.
  2. Das  Vertragsverhältnis kann der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG fristlos außerhalb der Gründe des § 314 BGB auch gekündigt werden, wenn
    1. der Auftraggeber mit  Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Zahlungsverzug kommt;
    2.  der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist;
    3. der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt;
  3. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu künden, falls
    1. außergewöhnliche und unverschuldete Umstände die Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen;
    2. die  Anlage mangels Auslastung wirtschaftlichnicht mehr zu  betreiben ist;
    3. ein  Dritter Eigentums- oder Sicherungsrechte an der jeweiligen Werbeanlage geltend macht und dadurch die Leistungserbringung unmöglich wird.
    4. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zu.
  4. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden. Der Schaden bemisst sich aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen während der Vertragslaufzeit bis  zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt durch den Auftraggeber, abzüglich einer Abzinsung in Höhe des dem Zeitpunkt der Kündigung gültigen Basiszinssatzes. Dem Auftraggeber ist der Nachweis eines geringeren Schaden vorbehalten.

§ 9 Gewährleistung

  1. Digitale Werbeträger bedürfen der regelmäßigen Wartung, Reparatur und Reinigung, die eine zeitweise Abschaltung der Anlagen erforderlich machen können und den Turnus der Ausstrahlung beeinträchtigen können. Eine Unterschreitung von bis zu 3% bei der Anzahl der projektierten Werbeschaltungen auf Monatsbasis gilt daher als vertragsgemäße Erfüllung durch LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG.
  2. Dies gilt  nicht, soweit die  Ausfallzeit auf  der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, sowie in Fällen des Vorsatzes, oder der groben Fahrlässigkeit; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das  gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir die  Verzögerung zu  vertreten haben.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt,  dass es bei digitalen Werbeträgern aus technischen Gründen zu geringfügigen Abweichungen in der Farbwahrnehmung kommen kann. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen gelten geringfügige Anzeigefehler, die die Erkennbarkeit des Werbeinhalts nicht beeinträchtigen und nicht mehr als 3 % der Werbefläche des jeweils betroffenen Werbeträgers ausmachen, nicht als Mangel.
  4. Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen,  die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, insbesondere auch in Daten- und Telefonnetzen, Witterungsbedingungen, Vandalismus oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbeflächen durch Dritte), ist ausgeschlossen.
  5. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG überprüft die geschalteten Werbemittel in regelmäßigen angemessenen Abständen.  Bei Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitiger Beendigung, Verzögerung, mangelhafter Durchführung oder sonstiger Störung der Werbeschaltung aus Gründen,  die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zu vertreten hat, wird die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG anstelle des beeinträchtigten Werbeträgers nach eigener Wahl eine Kompensation
    1. durch Schaltung auf einem anderen Werbeträger oder
    2. durch Verlängerung der Laufzeit oder
    3. Intensivierung der Werbeschaltung auf dem Werbeträgern während der verbleibenden Vertragslaufzeit herbeiführen.
  6. Sollte der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung objektiv nicht mehr erreicht werden können, wird LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung für die tatsächlich ausgefallenen oder sonst beeinträchtigten einzelnen Werbeträger erstatten. Weitergehende Ansprüche  des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

  1. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen jedoch nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,  gilt  dies auch für  die  persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Etwaige anwendbare Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schutz geistigen Eigentums und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Der  Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei,  die  Dritte gegen uns wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, behördliche Bestimmungen und Auflagen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit  der für  den Auftraggeber ausgestrahlten Werbeschaltung geltend machen. Die uns hier entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr der Inanspruchnahme sind vom Auftraggeber zu  ersetzen. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftraggeber LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung der Ansprüche  und Verteidigung erforderlich sind.
  2. Mit Auftragserteilung steht der Auftraggeber dafür ein, daß der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG sämtliche diesbezüglichen Rechte, die für die Durchführung der Werbekampagne notwendig sind, für die Dauer der Ausstrahlung übertragen sind. Der Auftraggeber garantiert, dass er über die vorgenannten Rechte verfügt und zu deren Übertragung  insoweit berechtigt ist.
  3. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt bis auf Widerruf, die überlassenen Daten für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere in Form einer webbasierten Datenbank zu verwenden oder auf der eigenen Webseite einzuspielen.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde schriftlich eingewilligt hat. Darüber hinaus kann die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an die Telefon-, die Post- oder Email Adresse des Auftraggebers versenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung gegenüber der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen. Anschriftenänderungen sind ebenfalls schriftlich und unverzüglich mitzuteilen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich die Vertragsparteien, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis für die Dauer von 2 Jahren vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweiligen anderen Vertragspartie offen zulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritten rechtmäßiger Weise bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem verpflichtet sich die Vertragspartei solche vertraulichen Informationen Daten, Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden. Die Vertragsparteien haben ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten und auf Einhaltung zu überwachen.

§ 13 Datenaustausch mit Auskunfteien

  1. Die LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist berechtigt, zum Schutz von Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften auszutauschen, namentlich dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA).
  2. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit zur Wahrung berechtigter Interessen der LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bad Hersfeld. Gleiches gilt für den Fall, dass der Geschäfts- oder Wohnsitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtstand, insbesondere auch dem Ort seines Geschäfts- oder Wohnsitzes, zu verklagen.
  2. Die Rechtsbeziehungen von LED Werbung / Event Bad Hersfeld GmbH & Co. KG zum Auftraggeber einschließlich dieser unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und jener Regeln des Internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung als jene der Bundesrepublik Deutschland verweisen.

§ 15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein oder ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
  2. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
  3. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. Es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder der Zeit als vereinbart gelten.

Stand Oktober 2023